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Wasserbehoerden

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Wasserbehörden


Oberste Wasserbehörde in Nordrhein-Westfalen ist das Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft.


Obere Wasserbehörde ist die Bezirksregierung.


Untere Wasserbehörde ist der Kreis und die kreisfreie Stadt.


Dr. Buerstedde, Ihr Anwalt fürs Wasserrecht, Wasserwirtschaft, Gewässerunterhaltung.. | kanzlei@gutjur.de

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