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Wasserschutzgebiet

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Festsetzung von Trinkwasserschutzgebieten

Die staatliche Festsetzung von Wasserschutzgebieten dient dem Schutz der öffentlichen Wasserversorgung vor nachteiligen Einwirkungen.
Die Länder der Bundesrepublik haben die Aufgabe das
Wasserhaushaltsgesetz zu vollziehen, und entsprechebnd Wasserschutzgebiete auszuweisen.
Bereits mehrere tausend Wasserschutzgebiete wurden festgesetzt.
Damit einher geht die Frage der
Entschädiung, wenn Schutzandordungen enteignenden Charakter haben.
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bestimmt nicht,
wer im Fall einer wasserwirtschafltich bedingten Enteignung entschädigungspflichtig sein soll. Enteignende Eingriff wie Schutzandorungen in Wasserschutzgebieten sind jedoch zu entschädigen. Auch der Umfang des Entschädiungsanspruch wird in § 20 WHG angesprochen.
Die Landesgesetzgeber haben die
Entschädigungspflichtigen meist vage festlegt. Entschädigungspflichtig ist meist der Begünstigte.

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde ist Ihnen gerne dabei behilflich eine
angemessene Entschädigung für die Nutzungseinschränkungen, die aufgrund der Festsetzung von Trinkwasserschutzgebieten entstehen, zu erhalten.

Entschädigung - Wasserschutzgebiet


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